Zwischen „ja, aber“ und „nein, obwohl“ – mein Zwischenfazit zur Eckpunktevereinbarung Kohleausstieg 2030

Noch in der letzten Septemberwoche hatte ich in einem Interview meine Haltung zum weiteren Prozess der Braunkohleplanung in NRW geäußert:
„Ich wünsche mir einen möglichst transparenten Prozess auf der Basis von Gutachten und unter Beteiligung der Anwohner*innen, um im Rahmen der neuen Leitentscheidung belastbare Entscheidungen zur zukünftigen und abschließenden Tagebauführung im Tagebau Garzweiler II treffen zu können.“

Am 4. Oktober 2022 präsentierten dann auch für mich überraschend das NRW- und das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit RWE auf einer Pressekonferenz eine umfangreiche politische Verständigung zum Kohleausstieg 2030. Dieses Eckpunktepapier, sowie alle ihm zu Grunde liegenden Gutachten können hier eingesehen werden.

Noch immer habe ich viele offene Fragen, möchte aber in diesem Beitrag eine Zwischenbilanz zu einigen der wesentlichen Aspekte der Vereinbarung ziehen.
Da ich selber Anwohner*in eines Tagebaus bin, liegen mir die Menschen, die in der Region leben, besonders am Herzen. Sie und ihre Lebensqualität leiden besonders unter den Eingriffen der Braunkohletagebaue und ihnen werden viele Opfer abverlangt, bis hin zu Zwangsumsiedlungen und damit Vertreibung aus ihrem Zuhause, ihrer Heimat.

Gewissheit für die Menschen in der Region

Daher freue ich mich sehr, dass am Tagebau Garzweiler II keine Umsiedlungen mehr gegen den Willen der Betroffenen erfolgen sollen. So traurig ist es ist, dass Eckhard Heukamp seinen Hof noch verlassen musste, so sehr freue ich mich, dass die Menschen in den fünf betroffenen Dörfern jetzt endlich Sicherheit haben und die jahrelange Zitterpartie um ihren Verbleib in den Dörfern und auf ihren Höfen beendet ist.

Noch in der aktuell gültigen Leitentscheidung aus 2021 ist Abbaggerung der fünf Keyenberger Dörfer vorgesehen. Zwar hatte RWE für den Zeitraum bis 2025 deren Inanspruchnahme nicht beantragt – doch heißt das nicht, das RWE die Pläne tatsächlich schon aufgegeben hatte. RWE hätte deren Abbaggerung später beantragen können – diese Gefahr ist jetzt final vom Tisch. Dass ehemalige Bewohner*innen die Möglichkeit bekommen, ihre Immobilien zurückzukaufen erfüllt eine langjährige Forderung von Bewohner*innen der nun erhaltenen Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath ebenso wie in Morschenich am Tagebau Hambach. Damit die Dörfer im Raum Garzweiler möglichst lebenswert erhalten bleiben, muss die L12 als direkte Verbindung zwischen Holzweiler und Erkelenz unbedingt erhalten bleiben, wofür ich mich weiterhin stark machen werde.

Leider fehlt im Eckpunktepapier eine Aussage zum Manheimer Loch und der Ortschaft Manheim am Tagebau Hambach. Auch dort leben noch Menschen, die gerne ihr Zuhause behalten möchten. Auch für sie sollte das Ende der Umsiedlungen gegen ihren Willen, wie für Garzweiler vereinbart, gelten.

Kohleausstieg 2030

Dass im Eckpunktepapier ein Kohleausstieg 2030 für das Rheinische Braunkohlerevier vereinbart werden konnte, mag vielen als kein großer Erfolg erscheinen, da schon so viel über den Kohleausstieg 2030 gesprochen und geschrieben wurde. Er wurde im Wahlkampf thematisiert, der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht ihn „idealerweise“ vor und auch im Zukunftsvertrag der schwarz-grünen Koalition in Nordrhein-Westfalen ist er zentral verankert. Dennoch war er bislang in keinster Weise verbindlich gesetzt, sondern verblieb stets ein Wunsch, eine Forderung oder ein Vorhaben, obwohl klimapolitisch unabdingbar.

Der Kohleausstieg 2030 war immer mein Ziel, das ich auch so mit den Umweltverbänden in einem Sondervotum in den Empfehlungen der Kohlekommission verankerte. Als ich 2004 mit meinen Engagement in Kerpen-Buir begann, standen wir in der Region noch vor der Situation, dass sogar noch Pläne für einen neuen Tagebau – den Tagebau Irresheim-Erp – in der Schublade lagen. Damals wurde die Autobahn A 4 tagebaubedingt verlegt und alle gingen noch von einem Kohleausstieg 2045, „zur Mitte des Jahrhunderts“ oder sogar noch später aus. Im Januar 2019 wurde nachfolgend zum Erhalt des Hambacher Waldes und den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung der Kohleausstieg auf 2038 festgelegt. Mir war immer klar, dass durch das Zustandekommen des Minimalkompromisses der Kohlekommission die starke Abwehr- und Blockadehaltung gegenüber dem Kohleausstieg in Deutschland durchbrochen werden kann.

Jetzt, im Jahr 2022, stehen wir vor der Zahl 2030 – das ist ein riesiger Erfolg aller klimabewegten Menschen, der vor kurzem noch unmöglich erschien. Gleichwohl wissen alle, die sich mit Klimapolitik beschäftigen, dass eine Jahreszahl alleine wenig darüber aussagt, in wie weit wir das 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommens einhalten bzw. uns dem 1,5 °- Pfad nähern können – hierfür müssen wir die realen Emissionen betrachten. Hätte RWE die fünf Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes in Anspruch genommen und den Tagebau Garzweiler in den Grenzen der Leitentscheidung 2021 vollständig ausgekohlt, so hätten 560 Millionen Tonnen Kohle aus dem Tagebau gefördert werden können. Mit dem nun final festgelegten Erhalt der fünf Dörfer und der Holzweiler Höfe und der damit einhergehenden Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II halbiert sich die maximal förderbare Kohlemenge im Tagebau auf 280 Millionen Tonnen. Da die Verfeuerung einer Tonne Kohle in etwa eine Tonne CO2 freisetzt beinhaltet die Vereinbarung also ein Einsparpotential von 280 Millionen Tonnen CO2. Die konkrete Menge an CO2-Emissionen, die durch den vorgezogenen Braunkohleausstieg in NRW eingespart wird, hängt zum einen davon ab, ob die in der Erde verbleibende Braunkohlemenge andernfalls vollständig verfeuert worden wäre. Zum anderen sind auch die bis 2030 benötigten Braunkohlemengen mit Unsicherheit behaftet. Letzteres war Gegenstand der unabhängigen Analysen von BET. Für den Tagebau Garzweiler II rechnet BET je nach Szenario mit einem Braunkohlebedarf von 187 bzw. 238 Millionen Tonnen. Das heißt, es werden voraussichtlich sogar noch mehr als die 280 Millionen Tonnen im Tagebau Garzweiler im Boden verbleiben.

Neben der Betrachtung der förderbaren Kohlemengen, kann man sich auch auf die Betrachtung der Kraftwerksblöcke fokussieren, wobei auch deren Auslastung eine Rolle spielt. Wie viel Kohle tatsächlich in den Kohlekraftwerken noch verbrannt werden wird hängt neben dem europäischen CO2-Preis maßgeblich vom Ausbau der Erneuerbaren Energien ab. Umso mehr Strom wir regenerativ produzieren können, desto weniger Kohle muss verfeuert werden. Die Energiewende ist und bleibt daher zentral für den Klimaschutz, weswegen die Bundesregierung mit ihrem Osterpaket den Ausbau der Erneuerbaren förderte und wir in Nordrhein-Westfalen unter anderem die pauschale Abstandsregelung für Windräder aufheben werden. So sorgen wir dafür, dass die Kohlekraftwerke möglichst wenig ausgelastet werden müssen und möglichst viel CO2 gespart wird.

Auch wenn die klimapolitische Bilanz bis 2030 noch nicht final zu ziehen ist, ist das Vorziehen des Ausstiegsdatums ein wichtiger klimapolitischer Meilenstein, insbesondere in einer Zeit, in der die Ewiggestrigen noch kürzlich im Plenum des Landtages davon sprachen, dass ein Kohleausstieg 2030 unmöglich sei und im Revier und auf Bundesebene Kräfte am Werk sind, die den Kohleausstieg generell rückabwickeln möchten. Während sie Atom- und Kohlekraft auch über die aktuelle geopolitische Krise hinaus weiter nutzen wollen, haben unsere grün geführten Ministerien in energiepolitisch herausfordernden Zeiten einen Kohleausstieg 2030 durchgesetzt.

Lützerath

Ich habe mich immer stark gemacht für eine Befriedung unserer Region. Ich habe die Räumung des Hambacher Waldes 2018 aus nächster Nähe mitbekommen und kann aus dieser Erfahrung heraus eine Räumung von Lützerath nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

In der nun transparent offengelegten Dokumenten wird eine einzige von RWE vorgeschlagene Tagebauführung geprüft, die Lützerath von der Abbaggerung ausspart. Es ist gut, dass diese Berechnungen proaktiv und zeitnah nach der Pressekonferenz öffentlich gemacht wurden, auch wenn die Datengrundlagen durch RWEs als Betriebsgeheimnis geschütztes Datenmonopol eine gewisse Black Box bleibt. RWE hat im Hambacher Wald behauptet, dass der Erhalt des Waldes zu einem Stillstand des Tagebaus führen und den Konzern vier Milliarden Euro kosten würde. Beides war schlicht und ergreifend unwahr und das Unternehmen hat damals unter Beweis gestellt, dass es unglaubwürdig ist. Auf Grund dieser Erfahrungen mit RWE kann mir niemand die Sorge nehmen, dass die Inanspruchnahme von Lützerath sich im Nachhinein doch als nicht zwingend erforderlich herausstellt.

Die von RWE vorgeschlagene Tagebauführung (rote Linie) mit zwei Teilfeldern und einer mittigen Halbinsel um Lützerath. Bildquelle.

Den vorgelegten und veröffentlichten Gutachten entnehme ich, dass die von RWE vorgeschlagene Planung einer Halbinsel um Lützerath mit einem tiefen Tagebaurestsee und zwei Abbaufeldern im Norden und Süden Lützeraths bergtechnisch aus Gründen der Standsicherheit nicht umsetzbar ist. Schließlich kann niemand wollen und verantworten, dass Lützerath bleibt und später in den See abrutscht.
Nicht untersucht wurde jedoch z.B. eine Tagebauführung mit nur einem südlichen Teilfeld und somit vermutlich erhöhter Standsicherheit (und erhöhtem Abstand des Tagebaus zu den erhaltenen Dörfern) oder einer Anpassung der Seenplanung.

Die Verfüllung der Tagebaurestlöcher mit Grund- und Rheinwasser ist nämlich nach wie vor Grundlage der Bedarfsberechnungen für Abraummengen zur Böschungsstabilisierung, obwohl deren Umsetzbarkeit auf Grund des klimawandelbedingten Wassermangels zunehmend unsicherer wird. Hier muss eine grundlegende Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Tagebaufolgeplanung Klarheit für das Rheinische Revier bringen. Dies könnte dann auch Auswirkungen auf die endgültige Böschungsgestaltung haben.

Durch die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II steht weniger Abraummaterial zur Verfügung, um Böschungen aufzukippen oder das Restloch des östlichen Tagebaus Garzweiler I zu verfüllen. Der zur landwirtschaftlichen Wiedernutzbarmachung benötigte Löss steht ebenfalls in geringerer Menge zur Verfügung. Werden im östlichen Restloch allerdings Anpassungen an den Planungen vorgenommen, so ergeben sich neue Potentiale für den Natur- und Artenschutz im Revier. Das ahu-Gutachten zur Umplanung sieht hierdurch „die einmalige Chance eine „Arche Noah“ zur Erhaltung wildlebender Offenlandarten zu bauen. Im östlichen Restloch könnte statt Ackerflächen auch „ein Mosaik aus Flachwasserbereichen, feucht-nassen Flächen und trockenen Standorten unterschiedlicher Exposition“ geschaffen werden. Dieser Lebensraum könnte besonders bedrohte Arten und Arten von Pionierstandorten und der Feldflur, wie Magerrasen, Heiden und Seggenrieden aufnehmen und in einen revierweiten Ökosystemverbund, u.a. mit dem Hambacher Wald, eingegliedert werden. Indem diese Fläche niedriger als die Umgebung liegt, kann viel Abraummaterial und durch ihre Umwidmung zum Artenparadies viel Löss eingespart werden.

Laut BET-Gutachten sind bei einer Inanspruchnahme Lützeraths im Tagebau Garzweiler noch 280 Millionen Tonnen Kohle förderbar, unter Erhalts Lützeraths in der von RWE vorgeschlagenen Variante noch 170 Millionen Tonnen Kohle. Unsicherer ist die Abschätzung des erwarteten Kohleverbrauchs der Kraftwerke und Veredelungsbetriebe. Je nach Entwicklung des Gaspreises, des europäischen CO2-Preises, des Stromverbrauchs und der restlichen Stromerzeugung produzieren die Kohlekraftwerke mehr oder weniger Strom und verbrauchen dementsprechend mehr oder weniger Kohle. BET geht davon aus, dass je nach Szenario zwischen 187 und 238 Millionen Tonnen Kohle aus Garzweiler II benötigt werden, und der Tagebau daher die Kohle unter Lützerath fördern müsse.

Dieser Ansatz ist ein marktgetriebener, das heißt, alleine RWE entscheidet, wann der Betrieb ihrer Kohlekraftwerke rentabel ist und hat dann das Recht, so viel Kohle wie förderbar ist, zu verstromen bzw. in den Veredelungsbetrieben zu verarbeiten. Gerade in Zeiten der Klimakrise wird oft ein anderer Ansatz gefordert: Die maximalen CO2-Emissionen und damit auch die maximale Kohlemenge müsse in einem Budget begrenzt werden, das der Betreiber dann nach seinen Entscheidungen einsetzen kann. Dieses Vorgehen wurde beim Atomausstieg parallel zum konkreten Abschalttermin angewandt: Jedem Kraftwerk wurde eine individuelle Elektrizitätsmenge zugeordnet, die es noch produzieren darf. Hat ein AKW diese „Reststrommenge“ erzeugt, erlischt seine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Ein solcher Budgetansatz ist in der deutschen Klimapolitik allerdings leider gesetzlich nicht umgesetzt, sondern die Klimaschutzgesetzte sehen Einsparungen in Relation zum Verbrauch im Jahr 1990 und auf Bundesebene auch sektorspezifische Vorgaben vor. Ein CO2-Budget pro Kohletagebau gibt es in den deutschen Klimaschutzgesetzen nicht. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt für die Einhaltung des europäischen CO2-Budgets auf eine förderbaren Restkohlemenge von 70 Millionen Tonnen im Tagebau Garzweiler.

Der Erhalt des Hambacher Waldes galt als politische Illusion, als bergbauliche Unmöglichkeit und als energiewirtschaftliches Harakiri. Nun wissen wir, dass er durchsetzbar, möglich und sinnvoll war. Hierfür mussten jedoch viele grundlegende, aber veraltete Planungsideen aktualisiert und vermeintliche Gewissheiten an die neue Realität angepasst werden. Auch die Zukunft Lützeraths ist nicht nur eine technische, sondern auch eine politische Frage. Damit der Erhalt Lützeraths Realität werden kann, müsste die noch förderbare Kohlemenge nicht marktgetrieben, sondern rechtlich festgelegt werden. Außerdem müsste die Gestaltung des Restsees den wasserwirtschaftlichen Realitäten der Klimakrise entsprechen und die Tagebaufolgelandschaft des Restlochs Garzweiler I umgeplant werden. Schließlich müsste eine dauerhaft standsichere Tagebauführung auch unter Einsatz innovativer Technologien zur Böschungsstabilisierung entwickelt werden. Dann könnte der Versuch unternommen werden eine Planungsvariante zu finden, die Lützerath erhält, die Stromversorgung auch in der Energiekrise sicherstellt und die Tagebaufolgeplanung ökologisch wertvoll umsetzt. Fraglich ist, welche Folgen ein Erhalt Lützeraths für die weitere Tagebauplanung und Flächeninanspruchnahme im Rahmen des Tagebaus Garzweiler II hat und welche Alternativen die Anwohner*innen präferieren würden.

Alle, die sich für den Erhalt Lützeraths eingesetzt haben, haben den Druck für einen früheren Kohleausstieg ungemein erhöht. Es ist somit auch ihr Erfolg, dass die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnittes und sogar die Holzweiler Höfe erhalten bleiben. Dass ausgerechnet sie nun Lützerath verlassen sollen ist tragisch und wäre für sehr viele klimabewegte Menschen schmerzhaft.

Manheim / Hambacher Wald

Im Eckpunktepapier ist festgehalten, dass RWE bereit ist, „den Hambacher Wald dem Land Nordrhein-Westfalen oder einer Stiftung mit Landesbeteiligung zu übertragen. Dieser soll wichtiger Bestandteil eines gesamtheitlichen Biotopverbundes werden. Um dieses zu konzipieren, werden zeitnah Gespräche zwischen Unternehmen und Landesregierung NRW aufgenommen“. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für blau-grüne Infrastrukturen im Rheinischen Revier und Strukturwandelprojekte wie ein Hambach-Museum und Agri-Photovoltaik die mir ein Herzensanliegen sind. Hier geht jetzt darum, wie der Prozess gestaltet wird und wie der Übergang des Waldes in öffentliches Eigentum konkret stattfindet. Das ist auch Verantwortung all derer, die sich für seinen Erhalt eingesetzt haben und der ich mich mit Nachdruck widmen werde.

Leider fehlt im Eckpunktepapier eine Aussage zum Manheimer Loch und Manheim am Tagebau Hambach. Auch dort leben noch Menschen, die gerne ihr Zuhause behalten möchten. Auch für sie sollte das Ende der Umsiedlungen gegen ihren Willen, wie für Garzweiler vereinbart, gelten.

Strukturwandel

Parallel zum beschleunigten Kohleausstieg muss auch der Strukturwandel beschleunigt werden. Hierfür muss die Bereitstellung von Strukturwandelgeldern durch die Bundesregierung vorgezogen und flexibilisiert werden, wofür im Eckpunktepapier erste Schritte festgehalten sind. Insbesondere die Kommunen können jetzt die Dörfer schneller (re-)vitalisieren, da Flächen und Immobilien durch RWE zur Verfügung gestellt werden. Diese Prozessbeschleunigungen dürfen aber nicht dazu führen, dass die Beteiligung und die Qualität des Strukturwandels unter die Räder kommt.

Alte und neue Abhängigkeiten

Kritisch bewerte ich, dass RWE neue Gaskraftwerke bauen möchte. Anstatt in fossile Infrastrukturen muss in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert werden! Die Ankündigung, diese Gaskraftwerke später mit Wasserstoff oder gar Ammoniak betreiben zu wollen ist derzeit technisch noch bei weitem nicht umsetzbar und entspricht angesichts der Verluste nutzbarer Energie bei der Produktion und Rückverstromung des in nur sehr begrenzt verfügbaren Wasserstoff und Ammoniak nicht dem Gebot der Effizienz.

Ich stehe für mehr dezentrale und regionale erneuerbare Energieerzeugung in Bürgerhand, damit die Abhängigkeiten von großen Konzernen, die einer Region nicht gut tun und auch ein Machtmonopol bedeuten, abnehmen.

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